Schadstoffe & Altlasten Risiken minimieren ist Wild

Risiken im Rahmen von Abbruchvorhaben:

Bei Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, ist häufig mit dem Einsatz schadstoffhaltiger und potenziell gesundheitsgefährdender Baustoffe zu rechnen. Eine frühzeitige Untersuchung hilft, diese Stoffe zu erkennen und zu bewerten.
Nicht bekannte Schad- und Gefahrstoffe können im Zuge des Abbruchs zu

  • nicht eingeplanten Sanierungsmaßnahmen
  • zusätzlichen Entsorgungsleistungen
  • ungewollten Baustillständen
  • unvorhersehbaren Kostensteigerungen führen.

Die fehlende Angabe zu Schad- und Gefahrstoffen können die Gesundheit der am Bauvorhaben Beteiligten gefährden, was zu Schadensersatzforderungen an den Bauherren führen kann.

Das Ziel, die bestehende mineralische Bauschuttmasse zu einem verwertbaren Produkt aufzubereiten, ist durch nicht gefundene Schad- und Störstoffe gefährdet.

Ansprechpartner

Peter Guggemos

Dipl.-Ing.

Bauleiter Altlastensanierung

Telefon +49 8395 920-249

Mobil +49 170 9162264

pguggemos@maxwild.com

Elias Haitz

Master of Engineering

Geschäftsfeldleiter Umwelt

Telefon +49 8395 920-214

Mobil +49 170 9162249

ehaitz@maxwild.com

Schadstoffuntersuchung

Unsere Leistungen sind Ihr Vorteil

Unsere Leistungen:

  • Kurzfristige Untersuchung der Gebäudesubstanz und Gefahrstoffermittlung
  • Kernbohrungen in Decken, Böden und Wänden
  • Erfassen der Bausubstanz, Probenahme der mineralischen Bauschuttmasse und potenziell schadstoffhaltiger Baustoffe
  • Analyse des Probenmaterials in akkreditierten Fremdlaboren
  • Bewerten der Laborergebnisse nach abfall- und gefahrstoffrechtlichen Gesichtspunkten
  • Zusammenstellen der Ergebnisse in einem Gutachten
  • Beratende Unterstützung bei Entsorgungsfragen

Ihr Vorteil:

Sie wissen bereits vor dem Abbruch über eine mögliche Schadstoffbelastung der Bausubstanz Bescheid.
Sie kennen Ihr Gebäude und können Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Diese sind verankert:

  • im Bauordnungsrecht (§41)
  • in der Gefahrstoffverordnung (§6, §7, §15)
  • in den Baugenossenschaftlichen Regeln (DGUV 101-004, früher BGR 128)
  • in den Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen
  • in der Abfallnachweisverordnung (§7, §15)
  • in der Baustellenverordnung (§2)
  • in der VOB/A (§7)

Ihr Fachplaner kann bereits in den Ausschreibungsunterlagen die Sanierung vorhandener Schadstoffe berücksichtigen und die Terminschiene für den Umbau oder Rückbau entsprechend anpassen.

Erlangen von Kostensicherheit bei der Vergabe von Umbau- und Rückbauleistungen

 

Altlastensanierung

Altlastensanierung

 

Auf Grund Jahrhunderte langer gewerblicher und der darauf folgenden industriellen Nutzung von Standorten sind zwangsläufig Altlasten entstanden. Nicht selten verunreinigen dabei umweltgefährdende Stoffe die Schutzgüter Boden und Grundwasser.

Im Rahmen unserer Dienstleistungen im Bereich Altlastensanierung bieten wir eine gezielte Altlastenvorerkundung und Bewertung an und führen die Rückbau- und Sanierungsarbeiten unter gutachterlicher Begleitung durch. Dadurch können wir im Zuge der Ausführung ein ökologisch und ökonomisch schlüssiges Entsorgungskonzept entwickeln und eine hohe Wiederverwertungsquote der anfallenden Materialien erzielen.

Durch die bedarfsgerechte Revitalisierung werden ehemals belastete oder brachliegende Flächen wieder nutzbar und können erneut in den Wirtschaftskreislauf integriert werden.

Deponiebau

Deponiebau

Wir betreiben nicht nur Deponien, unsere Experten verfügen darüber hinaus über das gesamte Know-how des Deponiebaus, von der Herstellung der Basisabdichtung über die Erfassung der Sickerwässer sowie die Beschaffung von zugelassenen Profilierungsbaustoffen bis hin zur abschließenden Oberflächenverdichtung und Rekultivierung gemäß Deponieverordnung (DepV).

Wir suchen dich als

Bauleiter Brückenrückbau

Du hast ein abgeschlossenes Studium als (Bau-) Ingenieur oder Techniker? Dann komm in unser Rückbau Team